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   BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12, 3 PKH 14.12 (3 B 76.12)   

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https://dejure.org/2013,10705
BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12, 3 PKH 14.12 (3 B 76.12) (https://dejure.org/2013,10705)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2013 - 3 PKH 14.12, 3 PKH 14.12 (3 B 76.12) (https://dejure.org/2013,10705)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2013 - 3 PKH 14.12, 3 PKH 14.12 (3 B 76.12) (https://dejure.org/2013,10705)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistands im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der eingelegten Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; faktische Enteignung; Enteignungsexzess

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 121 Abs. 1; VwGO § 173 S. 1
    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistands im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der eingelegten Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Auch sie beruhten letztlich - selbst wenn sie unmittelbar allein von deutschen Stellen vollzogen worden sind - auf besatzungshoheitlicher Grundlage, weil der Besatzungsmacht in dieser Zeit noch die oberste Hoheitsgewalt zukam (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Die Beschwerde übergeht die in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Ansätze, wenn sie bezweifelt, dass das Fürstenenteignungsgesetz auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist, (vgl. nur Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Ein etwaiger Widerspruch der Enteignung zur UN-Menschenrechtscharta von 1948, der die Sowjetunion bei ihrer Verabschiedung übrigens nicht zugestimmt hat, ist nicht entscheidungserheblich; für den faktischen Enteignungsbegriff des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kommt es auf Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der enteignenden Maßnahme nicht an (stRspr., vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98

    Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung;

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Die Beschwerde übergeht die in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Ansätze, wenn sie bezweifelt, dass das Fürstenenteignungsgesetz auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist, (vgl. nur Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Ein etwaiger Widerspruch der Enteignung zur UN-Menschenrechtscharta von 1948, der die Sowjetunion bei ihrer Verabschiedung übrigens nicht zugestimmt hat, ist nicht entscheidungserheblich; für den faktischen Enteignungsbegriff des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kommt es auf Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der enteignenden Maßnahme nicht an (stRspr., vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 7.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Besatzungshoheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Ein etwaiger Widerspruch der Enteignung zur UN-Menschenrechtscharta von 1948, der die Sowjetunion bei ihrer Verabschiedung übrigens nicht zugestimmt hat, ist nicht entscheidungserheblich; für den faktischen Enteignungsbegriff des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kommt es auf Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der enteignenden Maßnahme nicht an (stRspr., vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97

    Keine Einbeziehung der Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes in die Regelungen des

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Ob ein Anspruch des Klägers auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in einem solchen Fall besteht, hat das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde bezeichneten Nichtannahmebeschluss vom 6. April 1999 - 2 BvR 2279/97 - (VIZ 1999, 499) gerade offen gelassen.
  • OLG Jena, 04.04.2001 - 8 U 577/00

    Herausgabeanspruch aus § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Eigentumserlangung im

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
    Das Thüringer Oberlandesgericht, auf dessen Urteil vom 4. April 2001 - 8 U 577/00 - sich die Beschwerde beruft, gehört nicht zu den divergenzfähigen Gerichten im Sinne der Vorschrift.
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über Herausgabeansprüche jüdischer

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2013 (ZOV 2013, 75).

    Denn die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Rechtslage nach dem Vermögensgesetz (vgl. nur BVerfG, VIZ 1999, 146 f; NJW 2000, 1480, 1481 f; BVerfGK 1, 249, 250; BVerwG, ZOV 2013, 75, 76 mwN) entspricht der Rechtslage nach den Rückerstattungsgesetzen (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 7 B 134/99, juris Rn. 4; ZOV 2013, 75, 76) und nicht der (kritischen) Bewertung in dem von der Klägerin zitierten - im Übrigen eine andere Fallkonstellation betreffenden - Beschluss.

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 147/15

    Entschädigung für Verlust eines Unternehmens durch NS-Unrecht: Verjährung von

    Hier besteht die Besonderheit, dass die Beklagte nach § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG erst als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten gilt, soweit diese ihre Ansprüche nicht innerhalb der Fristen des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG (bis 31. Dezember 1992, bei beweglichen Sachen bis 30. Juni 1993) angemeldet haben (BVerwG ZOV 2013, 75 Rn. 76).
  • BVerwG, 28.06.2013 - 3 B 85.12

    Ausschluss der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Enteignung auf

    Die mit der Beschwerde vorgetragenen Gründe hat der Senat bereits in Parallelverfahren der Geschwister des Klägers gewürdigt, insbesondere im Prozesskostenhilfeverfahren BVerwG 3 PKH 14.12 (3 B 76.12).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 12.17

    Antragsfassung; Auslegung; Entschädigung; Erbengemeinschaft; Klagebegehren;

    Dabei lässt die Rechtsnachfolgefiktion des § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG die Rechtsstellung der eigentlichen Erben unberührt; diese bleiben rechtlich betrachtet die Rechtsnachfolger (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - 8 B 81.12 - ZOV 2013, 75 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 3 B 4.13

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschluss der

    Das ist die eindeutige Aussage des § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG (vgl. nur Beschlüsse vom 22. April 2013 - BVerwG 3 PKH 14.12 - ZOV 2013, 75, vom 19. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 58.11 - ZOV 2012, 96 und vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 188.05 - juris Rn.12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2013 - 3 B 52.13

    Prüfung des Übergehens eines Parteivortrags im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Der Kläger zeigt nicht auf, dass der Senat im Beschluss vom 26. Juni 2013, mit dem nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 22. April 2013 - BVerwG 3 PKH 14.12) die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, seinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 PKH 10.13

    Zurückweisung der Anhörungsrüge i.R. der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 22. April 2013 - BVerwG 3 PKH 14.12 - wird zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Vielmehr führt der Eintritt der Klägerin als Berechtigte für von den eigentlichen Erben nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG dazu, dass der mit seinem Anspruch ausgeschlossene "wahre Berechtigte" nach dem Vermögensgesetz keine Ansprüche gegen die Klägerin geltend machen kann (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - BVerwG 8 B 81.12 -, ZOV 2013, 75 = juris Rn. 6; ebenso BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 99/15 -, ZOV 2016, 87 = juris Rn. 4 ff.).
  • VG Berlin, 13.03.2014 - 29 K 260.12

    Zuordnung von Grundstücken im ehemaligen West-Berlin

    Das Versäumen jener Ausschlussfrist ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ausnahmsweise dann unbeachtlich, wenn es erstens auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung die Normzwecke des § 30a Abs. 1 VermG nicht verfehlt werden (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - 8 B 81/12 -, ZOV 2013, 75 = juris m.w.N.).
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